Armenien - Georgien
zwischen Ararat und Kaukasus
- 13-tägige WanderStudienreise
- Übernachtung in Mittelklasse-/Komfort-/Luxus-Hotels
- Studienreise mit Wanderungen nach Armenien und Georgien
- Großartige Landschaftserlebnisse zwischen Seen, Steppenlandschaften und Großem Kaukasus
- Meist leichte und mittlere Wanderungen, drei anspruchsvollere Touren
- Besuch vieler UNESCO-Kulturerbestätten
- Speziell qualifizierte Studiosus-Reiseleitung
Armenien und Georgien - das sind 3000 Jahre Geschichte, zahlreiche Klöster und Kirchen und eine Landschaft voller faszinierender Kontraste. Spannend, ...weiter lesenArmenien und Georgien - das sind 3000 Jahre Geschichte, zahlreiche Klöster und Kirchen und eine Landschaft voller faszinierender Kontraste. Spannend, manchmal auch spannungsgeladen, ist aber auch das aktuelle Geschehen in den Ländern. Entdecken Sie mit uns alle Facetten der zwei Schönheiten jenseits der kaukasischen Riesen. Schlemmen Sie herrlich deftige Spezialitäten und plaudern Sie mit Familien und Priestern über ihr Leben. Der türkisblaue Sewansee sowie der Blick auf den heiligen Berg Ararat und die schneebedeckten Gipfel des Kaukasus bilden grandiose Kulissen für unsere Wanderungen!
1. Tag: Auf nach Armenien
2. Tag: Willkommen in Erewan
3. Tag: Der Vatikan Armeniens
4. Tag: Am Fuße des Ararats
5. Tag: Am Sewansee
6. Tag: Die Armenische Schweiz
7. Tag: Ab nach Georgien
8. Tag: Klöster, Seen, Berge
9. Tag: Im Großen Kaukasus
10. Tag: Auf nach Kachetien
11. Tag: Im Lagodechi-Nationalpark
12. Tag: Markttag und Höhlenklöster
Im Reisepreis enthalten
- Linienflug (Economy) mit LOT nach Erewan und zurück von Tiflis
- Klimaneutrale Bus- und Bahnfahrten durch CO2-Ausgleich
- Flug-/Sicherheitsgebühren (ca. 110 €)
- Transfers/Ausflüge/Rundreise in landesüblichen Reisebussen
- 9 Übernachtungen in bewährten Hotels
- 2 Übernachtungen in Telavi in einer einfachen Privatunterkunft
- Doppelzimmer mit Bad oder Dusche und WC, in Telavi nur Etagenbad
- Halbpension (Abendessen, Frühstück), am 11. Tag Vollpension
- Speziell qualifizierte Studiosus-Reiseleiter
- Örtliche Führer
- Bahnreise zum/vom Abflugsort in der 1. Klasse von jedem Bahnhof in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zimmer bereits bei Ankunft im Hotel am 2. Tag
- Abendessen in typischen Restaurants am 2., 4., 7. und 12. Tag
- Mittagessen auf einem Bauernhof am 11. Tag
- Eine Weinprobe
- 2 Picknicks
- Eintrittsgelder
- Visagebühren (ca. 30 €) und Visabeantragung
- Trinkgelder im Hotel
- Reiserücktritts/abbruchversicherung (ca. 50 €)
- Infopaket und Reiseliteratur (ca. 30 €)
Reiseinformation
Reisepapiere und Impfungen
Reisepass erforderlich. Das Visum für Armenien beantragt Studiosus für Deutsche, Österreicher und Gäste mit Wohnsitz in Deutschland (Frist 6 Wochen). Keine Impfungen vorgeschrieben.
Gesundheitshinweise
Im folgenden Text zitieren wir die medizinischen Hinweise des deutschen Auswärtigen Amtes, die Sie auch im Internet unter www.diplo.de/gesuenderreisen finden können. Falls Sie Fragen zu prophylaktischen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit auf der Reise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an ein Gesundheitsamt in Ihrer Nähe. Unter der Telefonnummer 0900-1234 999 können Sie die Beratungsstelle des renommierten Bernhard-Nocht-Instituts in Hamburg erreichen. Dort gibt man Ihnen gerne Auskunft zu allen auf der Reise wichtigen gesundheitlichen Themen (1,98 € pro Minute aus dem dt. Festnetz/abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).
Ihr Visum beantragen wir
Bei allen Reisen in visapflichtige Länder beantragen wir für Deutsche, Österreicher und Schweizer die notwendigen Visa. Einzelne Botschaften oder Konsulate visieren nur deutsche Pässe und solche von Ausländern mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Sollte die Visierung Ihres Passes daher nicht möglich sein, schreiben wir Ihnen die kalkulierten Visagebühren gut und bitten Sie, sich das Visum selbst zu besorgen. Bei Einsendung von Pass und Formularen beachten Sie bitte unbedingt die von den Konsulaten festgelegten Fristen, die wir Ihnen mit der Reisebestätigung mitteilen. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten oder aus anderen Gründen ein separates Einzelvisum benötigen, entstehen ggf. beträchtliche Mehrkosten, die wir Ihnen weiterberechnen. Für die Besorgung von Einzelvisa stellen wir 25 € pro Person zuzüglich eventuell notwendiger Kurierfahrten, Konsular- oder Expressgebühren in Rechnung.
Hinweise des Auswärtigen Amtes zu seinen medizinischen Reiseinformationen
Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen übernehmen kann. Die Angaben sind gemäß Auswärtigem Amt: - zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; - auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; - immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist zu empfehlen; - trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Medizinische Hinweise Armenien
Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Malaria geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Expositionsprophylaxe bei Aufenthalt in den Endemiegebieten wird empfohlen. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt. Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitgebracht werden. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
Medizinische Hinweise Georgien
Impfschutz Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/ Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut. HIV/ AIDS HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Durchfallerkrankungen / Cholera Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser). Weitere Infektionskrankheiten Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an. Tuberkulose Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge. Tollwut Das Tollwutrisiko besteht insbesondere durch streunende Hunde in den Städten. Radioaktive Risiken Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor). Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Sicherheit geht vor!
Ergänzend zu den allgemeinen Sicherheitsinformationen in den Ländereinleitungsseiten unserer Kataloge übersenden wir Ihnen zusammen mit diesen Unterlagen eine detailliertere Einschätzung der aktuellen Sicherheitslage für Ihr Reiseland, sowie den derzeit aktuellsten Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes. Sehr geehrter Reisegast, Sicherheit auf Reisen ist ein wichtiges Thema, das wir als Reiseveranstalter sehr ernst nehmen. Wir betrachten es als unsere Pflicht, Sie über die derzeitige Sicherheitslage in Armenien und Georgien zu informieren und übersenden Ihnen daher zusammen mit diesem Schreiben die aktuellen Sicherheitshinweise des deutschen Auswärtigen Amtes. Die Sicherheitshinweise des österreichischen Außenministeriums und des Eidgenössischen Departments für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie im Internet unter www.bmaa.gv.at bzw. unter www.eda.admin.ch. Armenien gilt - trotz der anhaltenden Spannungen zwischen Armenien und dem benachbarten Aserbaidschan rund um die umstrittene Provinz Berg-Karabach - als stabiles Reiseland. Wir haben in enger Abstimmung mit der deutschen Botschaft in Erewan die Routen unserer Armenien-Reisen überprüft. Selbstverständlich bieten wir in keinem Fall Ausflüge in die unmittelbare Grenzregion zu Aserbaidschan an. Auch die Route von Nojemberjan nach Idschewan wird von uns nicht benutzt. Trotz anhaltender Spannungen mit Russland rund um die „abtrünnigen“ Provinzen Südossetien und Abchasien und gelegentlicher Demonstrationen oppositioneller Gruppen gegen Staatspräsident Saakaschwili ist die innenpolitische Lage in Georgien weitgehend ruhig, Reisen in dieses eindrucksvolle Land am Südrand des Kaukasus sind problemlos möglich. Dennoch überprüfen wir weiterhin unsere Reiserouten in Georgien sorgfältig und meiden alle als potenziell gefährlich geltenden Landesteile, insbesondere die Grenzregionen zu Südossetien und Abchasien. Eine konkrete Sicherheitsgefährdung sehen wir nicht. Selbstverständlich beobachten wir zusammen mit unseren Partnern vor Ort die Situation im jeweiligen Land sehr aufmerksam. Sollte sich unsere Einschätzung oder die des Auswärtigen Amtes bis zu Ihrer Abreise ändern, werden wir Sie umgehend informieren. Auf keinen Fall werden wir Sie einer absehbaren Gefahr aussetzen, Sicherheit steht bei uns immer an erster Stelle. Mit freundlichen Grüßen Ihr Studiosus-Team
Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Weltweiter Hinweis Unverändert gültig seit: 23. November 2011 Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Vorrangige Anschlagsziele sind Orte mit Symbolcharakter. Dazu zählen Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insb. Flugzeuge, Bahnen, Schiffe), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Es kommt unter anderem zu Sprengstoffanschlägen, Angriffen mit Schusswaffen, Entführungen und Geiselnahmen. Der Grad der terroristischen Bedrohung ist von Land zu Land unterschiedlich. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, wo bereits wiederholt Terrororganisationen aktiv waren, wo Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder wo Anschläge mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Informationen über Terrorgefahren finden sich in den länderspezifischen Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, vergleichsweise gering. Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) o.ä.) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Sicherheitshinweis Armenien Unverändert gültig seit: 3. Mai 2012 Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach Reisenden, die sich nach Berg-Karabach begeben, kann durch keine deutsche Auslandsvertretung konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.
Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Sicherheitshinweis Georgien Unverändert gültig seit: 2. April 2012 Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) Die Lage in Georgien ist - mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Während eine Einreise über Land z.B. über die Türkei problemlos erfolgen kann, ist der Reiseverkehr über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien für Ausländer nur erschwert möglich oder gar völlig unterbrochen. Der Grenzübergang Dariali / Hoher Lars an der M3 („Georgische Heerstraße“) konnte von 2006 bis 2011 nur von georgischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen der GUS-Staaten genutzt werden, ist inzwischen aber auch für den internationalen Reiseverkehr wieder geöffnet. Dennoch können Schwierigkeiten beim Grenzübertritt nicht ausgeschlossen werden. Vor allem aber ist hierbei die Sicherheitslage im Nordkaukasus zu beachten: Von Reisen dort wird dringend abgeraten (siehe Reise- und Sicherheitsweise Russische Föderation). Eine Einreise über die georgisch-russische Grenze in die georgischen Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien wird seitens der georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet (siehe unten). 1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen Beide Gebiete befinden sich nicht unter der Kontrolle der Regierung in Tiflis. In den Gebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind russische Truppen stationiert. Die Situation in den Konfliktregionen kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, sich im konkreten Fall rechtzeitig über die entsprechenden Regelungen zu informieren, und die notwendige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen - Hinweise und Erlaubnis zur Einreise geben das Georgische Außenministerium (www.mfa.gov.ge) und das Ministerium für Reintegration (www.smr.gov.ge). Abchasien: Von Reisen nach Abchasien wird grundsätzlich abgeraten. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze, wird unbedingt empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung des georgischen Außenministeriums einzuholen. Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter der Kontrolle der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich - es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Ein ungenehmigter Grenzübertritt (z. B. am Grenzübergang Psou) wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie bzw. Verwaltungsgrenze in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/Georgien eingereist wurde. Südossetien: Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt. Für eine Einreise in die Region sollte die Zustimmung des georgischen Außenministeriums eingeholt werden. Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Lage in Südossetien ist weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes nach dem Krieg 2008 kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise in bzw. aus dem Gebiet heraus (Roki-Tunnel) ist über die russisch-georgische Grenze nicht möglich. Ein Grenzübertritt wird von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. 2. Sicherheit im übrigen Georgien Die Lage im übrigen Georgien ist insgesamt ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken. Ebenso gibt es keine Bedenken gegen die Nutzung der sogenannten „Alten Georgischen Heerstrasse“(M3), die ebenfalls nahe an Südossetien vorbei auch in das Skigebiet Gudauri führt. In der Vergangenheit vereinzelt erfolgte oder verhinderte Sprengstoffanschläge in Vororten von Tiflis gebieten besondere Vorsicht. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden. Georgien liegt in einer Region seismischer Aktivität. Ein Erdbeben in Tiflis forderte im Jahr 2002 fünf Todesopfer; ein Erdbeben ca. 150 km von Tiflis entfernt erreichte im Jahr 2009 den Wert 6,2 auf der Richter-Skala. Kriminalität Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden. In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle und Taschendiebstahl. Reisende sollten entsprechende Vorkehrungen treffen, sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind zu meiden. Bei einem Überfall sollte wegen nicht zu unterschätzender Gewaltbereitschaft kein Widerstand geleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften - obwohl in Georgien legal - in der georgischen Gesellschaft weniger ausgeprägt ist als in Westeuropa. Daher sind auch gewalttätige Übergriffe auf Homosexuelle und gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere bei öffentlichem Zeigen ihrer gegenseitigen Zuneigung nicht auszuschließen.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt Bürgerservice Arbeitseinheit 040 D-11013 Berlin Tel.: (030) 5000-2000 Fax: (030) 5000-51000
Bei Schiffsreisen zu beachten
Falls es sich bei Ihrer gewünschten Reise um eine Schiffsreise handelt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Sterneklassifizierung der Schiffe auf einem eigenen Bewertungssystem basiert. Wir möchten Ihnen die Entscheidung bei der Auswahl Ihres Schiffes erleichtern, indem wir Ihnen das Ergebnis unserer eigenen Erfahrungen, der Bewertungen unserer Kunden und Informationen der Reedereien/Veranstalter zusammenfassen.
Reiseveranstalter ist Studiosus (AGB hier)
| Termin | Preis im Doppelzimmer (pro Person) | Preis im Einzelzimmer (pro Person) |
|---|---|---|
| 24.06.2012 - 06.07.2012 | ausverkauft | ausverkauft |
| 08.07.2012 - 20.07.2012 | ausverkauft | ausverkauft |
| 22.07.2012 - 03.08.2012 | ausverkauft | ausverkauft |
| 02.09.2012 - 14.09.2012 | ausverkauft | ausverkauft |
| 09.09.2012 - 21.09.2012 | 2.195 € | 2.570 € |
| 23.09.2012 - 05.10.2012 | 2.195 € | 2.570 € |
| Abflughafen | Aufpreis (pro Person) |
|---|---|
| Berlin | Auf Anfrage |
| Basel | Auf Anfrage |
| Köln | Auf Anfrage |
| Düsseldorf | Auf Anfrage |
| Frankfurt | Auf Anfrage |
| Graz | Auf Anfrage |
| Hamburg | Auf Anfrage |
| Linz | Auf Anfrage |
| München | Auf Anfrage |
| Stuttgart | Auf Anfrage |
| Wien | Auf Anfrage |
| Zürich | Auf Anfrage |
Mindestteilnehmer: 12
Maximalteilnehmer: 25

